Standards der staatlichen Doppik in Deutschland
24. Mai 2013 |
Autor: Marc Gnädinger
Die Kommunen sind gegenwärtig in Bezug auf die Erneuerung des Haushalts- und Rechnungswesens Vorreiter im föderalen System.
Auf Basis von IMK-Empfehlungen stellen sie Zug um Zug auf die
Doppik um. Nur in einzelnen Ländern werden für die kommunale Ebene auch andere Rechnungsstile zugelassen.
Gleichwohl unterscheiden sich die auf der kommunalen Ebene installierten Systeme im Detail zuweilen erheblich. Eine Harmonisierung
in Kernbereichen wird bereits seit längerer Zeit von der Wissenschaft angemahnt - auch zur Herstellung von Vergleichbarkeit.
Auf Staatsebene (Bund, Länder) wird ein anderer Weg gegangen. Bislang haben aber weder der Bund noch die Mehrzahl der Länder ihr
Haushaltsrecht auf das doppische System umgestellt. Mit dem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG) wurde im
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens etabliert
(§ 49a HGrG). Nach dem
gesetzlichen Auftrag erarbeitet das Gremium Standards für kamerale und doppische Haushalte sowie für Produkthaushalte und stellt dabei
sicher, dass die Anforderungen der Finanzstatistik einschließlich der der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt werden.
Am 24. Oktober 2012 hat das Gremium nun überarbeitete Standards für die staatliche Doppik beschlossen.
Auf dieser Webseite finden sich mehrere Dokumente, die zum Download bereitstehen. Sie bilden die Beschlusslage vom 24. Oktober 2012
(Gruppierungs- und Funktionenplan aus der Sitzung vom 24. April 2012) ab.